ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER O.CT OBERSCHEIDER TUNING GMBH MIT SITZ AN DER LINDENSTRASSE 44, CH-9443 WIDNAU/SCHWEIZ

FASSUNG VOM 10.04.2014


Art.1
GELTUNGSBEREICH

Sämtliche von der O.CT Oberscheider Tuning GmbH mit Sitz in Wid­nau (im Folgenden: O.CT) erbrachten Arbeiten, Leistungen und Liefe­rungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch O.CT. Allgemeine Geschäftsbedingungen und dergleichen des Kun­den sind ausdrücklich wegbedungen.

Art.2
VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Angebote der O.CT in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage und dergleichen erfolgen stets freibleibend und sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn O.CT eine Bestellung ausdrücklich schriftlich annimmt oder den Vertragsgegenstand liefert oder leistet. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann O.CT jederzeit ohne Ko­stenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Art.3
PREISE

Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis ausdrücklich vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Internet publi­zierten bzw. im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöh­ne (zuzüglich der massgebenden Mehrwertsteuer) verrechnet. O.CT ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate liegen. Be­trägt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag zu­rücktreten. O.CT stellt Verpackung, Fracht und dergleichen zusätzlich in Rechnung.

Art.4
BEZAHLUNG

Die Leistung des Tunings erfolgt mittels Download, welcher nach Ak­zeptieren dieser AGB und erfolgter Bezahlung per Credits gestartet werden kann. Der Download erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kun­de trägt die Gefahr für die Übermittlung, technische Störungen und Speicherung. Im Übrigen werden Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT bei Erhalt in bar zur Zahlung fällig (Verfalltag). Warenver­sand erfolgt per Nachnahme auf Kosten des Kunden. O.CT hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die O.CT Garantie nur besteht, wenn unsere Rechnungen fristgerecht beglichen werden. O.CT Tuning behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug oder ausständigen fälligen Fakturen sämtliche Ansprüche an die O.CT Garantie unbefristet abzulehnen.

Art.5
NEUTYPISIERUNG / KONTROLLE

Der Kunde hat die Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen in eigener Verantwortung zu prüfen. Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System dar­stellen, werden nur auf Auftrag des Kunden vorgenommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, zur Änderung der Daten entsprechend Fahrzeugpapieren führen kön­nen. Dies wiederum kann zu einer Verpflichtung der Neutypisierung und der Änderung des Haftpflichtversicherungsvertrages führen. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, übernimmt O.CT keinerlei Haftung. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet auf die Geltendmachung jed­weder Ansprüche aus dem Tuning O.CT gegenüber. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 8% von den Herstelleranga­ben abweichen, ohne dass dies irgendeinen Anspruch begründet, da sol-che Schwankungsbreiten üblich sind.

Art.6
EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Ei­gentum der O.CT.

Art.7
GEFAHRÜBERGANG

Mit dem Versand der Ware bzw. Download geht die Gefahr des zufäl­ligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsge­genstandes auf den Kunden über.


Art.8
GEWÄHRLEISTUNG

Alle technischen Daten und Informationen der O.CT in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf der Homepage (www.oct-tu­ning.com oder www.oct-ipro.com) etc. sind Richtwerte und keine zu­gesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Bei berechtigten Beanstandungen wird die O.CT die Leistungen und Lieferungen nach ihrer Wahl und nach ihrem Ermessen nachbessern oder Ersatz liefern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei O.CT oder bei der von O.CT ausdrücklich bezeichneten Partnern durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist O.CT lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder ge­brauchte Teile, die von O.CT überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.

Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber O.CT sind, soweit gesetzlich zulässig, vollum­fänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der O.CT wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).

Art.9
MÄNGELRÜGEN UND REKLAMATIONEN

Mit der Beendigung des Downloads gilt der Vertragsgegenstand als ordnungsgemäss geliefert und abgenommen. Im Übrigen muss der Kunde alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von sieben Tagen geltend gemacht werden. Massgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei O.CT. Spä­tere Beanstandungen sind ausgeschlossen bzw. Garantieansprüche sind verwirkt. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von O.CT betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.

Art.10
LIEFERVERZUG

Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart wer­den. Um verbindlich zu sein, müssen sie aber in jedem Fall von O.CT schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unver­mögen von O.CT oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin O.CT schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung gerät O.CT in Verzug.

Art.11
ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Ge­schäftslokal der O.CT in Widnau (Kanton St. Gallen/Schweiz). Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Art.12
GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche aus die­sem Vertrag entstehen können, ist 9443 Widnau (Schweiz).

Art.13
ANWENDBARES RECHT

Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien untersteht vollum­fänglich und ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Weder das „Wiener Kaufrecht“ noch sonst ein anderes Recht oder ein Staatsver­trag sind auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien an­wendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts anwendbar wären.

Art.14
SONSTIGES

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rah­men sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinba­rungen nicht berührt.

 

 

Printed in Switzerland

Änderungen vorbehalten

Ausgabe: 10. April 2014, V1.1

O.CT Oberscheider Tuning GmbH - Lindenstrasse 44 - CH-9443 Widnau

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